Wo wird gewählt?

Hier erfahren Sie, welche Kommunen in Rheinland-Pfalz einen Beirat einrichten müssen.

In Städten und Gemeinden mit mehr als 1000 und in Landkreisen mit mehr als 5.000 ausländischen Einwohner*innen muss ein Beirat gewählt werden. Kommunen, die diese erforderliche Personenzahl nicht erreichen, sowie Verbandsgemeinden können auf freiwilliger Basis einen Beirat einrichten.

Bitte beachten: Die Informationen beziehen sich auf die Wahl in 2019.

Gemeinden und kreisfreie Städte

Alzey

Germersheim

Mayen

Andernach

Höhr-Grenzhausen

Neustadt a. d. W.

Bad Kreuznach

Idar-Oberstein

Neuwied

Bad Neuenahr-Ahrweiler​

Ingelheim

Osthofen

Bernkastel-Kues​

Kaiserlautern​

Pirmasens

Betzdorf

Kandel

Remagen

Bingen am Rhein

Kirchheimbolanden

Saarburg

Bobenheim-Roxheim

Koblenz

Sinzig

Budenheim

Landau

Trier

Diez

Ludwigshafen

Worms

Frankenthal

Mainz

Zweibrücken

Landkreise

LK Ahrweiler

LK Bad Kreuznach

LK Neuwied

LK Altenkirchen

LK Donnersbergkreis

LK Rhein-Lahn-Kreis

LK Alzey-Worms

LK Germersheim

LK Trier-Saarburg​

LK Bitburg-Prüm

LK Mainz-Bingen​

LK Bad Dürkheim

LK Mayen-Koblenz

Auf freiwilliger Basis

VG Jockgrim

VG Sprendlingen-Gensingen

KEINE WAHLEN / BERUFUNG

In diesen Kommunen sind nicht genügend Wahlvorschläge eingegangen. Es finden keine Wahlen statt, allerdings ist beabsichtigt, einen Beirat für Migration und Integration durch Berufung einzurichten.

Bad Bergzabern

Lahnstein

LK Bernkastel-Wittlich

Bad Dürkheim

Ransbach-Baumbach

LK Kaiserslautern

Bendorf

Schifferstadt

LK Rhein-Pfalz-Kreis

Boppard

Speyer

LK Südliche Weinstraße

Edenkoben

Wissen

WAHLEN ZU EINEM SPÄTEREN ZEITPUNKT

Bitburg

Nieder-Olm

Kusel

VG Simmern

Landstuhl

LK Birkenfeld