Wo wird gewählt?
Hier erfahren Sie, welche Kommunen in Rheinland-Pfalz einen Beirat einrichten müssen.
In Städten und Gemeinden mit mehr als 1000 und in Landkreisen mit mehr als 5.000 ausländischen Einwohner*innen muss ein Beirat gewählt werden. Kommunen, die diese erforderliche Personenzahl nicht erreichen, sowie Verbandsgemeinden können auf freiwilliger Basis einen Beirat einrichten.
Bitte beachten: Die Informationen beziehen sich auf die Wahl in 2019.
Gemeinden und kreisfreie Städte
Alzey
Germersheim
Mayen
Andernach
Höhr-Grenzhausen
Neustadt a. d. W.
Bad Kreuznach
Idar-Oberstein
Neuwied
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Ingelheim
Osthofen
Bernkastel-Kues
Kaiserlautern
Pirmasens
Betzdorf
Kandel
Remagen
Bingen am Rhein
Kirchheimbolanden
Saarburg
Bobenheim-Roxheim
Koblenz
Sinzig
Budenheim
Landau
Trier
Diez
Ludwigshafen
Worms
Frankenthal
Mainz
Zweibrücken
Landkreise
LK Ahrweiler
LK Bad Kreuznach
LK Neuwied
LK Altenkirchen
LK Donnersbergkreis
LK Rhein-Lahn-Kreis
LK Alzey-Worms
LK Germersheim
LK Trier-Saarburg
LK Bitburg-Prüm
LK Mainz-Bingen
LK Bad Dürkheim
LK Mayen-Koblenz
Auf freiwilliger Basis
VG Jockgrim
VG Sprendlingen-Gensingen
KEINE WAHLEN / BERUFUNG
In diesen Kommunen sind nicht genügend Wahlvorschläge eingegangen. Es finden keine Wahlen statt, allerdings ist beabsichtigt, einen Beirat für Migration und Integration durch Berufung einzurichten.